Im Zeitalter des Internets werden vermehrt Waren im Versandhandel oder über ebay erworben bzw. bestellt. Hier sollten Sie jedoch gerade im Hinblick auf Auslandseinkäufe wachsam sein. Da es oft vorkommt, dass man erst im Nachhinein bemerkt, dass man Waren im Ausland bestellt hat (hier ist ebay wohl das beste Beispiel), sollten Sie einige wichtige Dinge vorab bedenken. Am häufigsten fehlen Angaben zur Höhe des anfallenden Zolls oder der Einfuhrgebühren. Oder wissen Sie, wie hoch die Zollgebühren für Ihren Einkauf, z. B. eines technischen Gerätes, in Asien sind? Wahrscheinlich haben Sie erst nach Ihrem letzten und zum Erwerb des Gerätes führenden Gebot bei ebay bemerkt, dass es aus China geliefert werden wird. Eventuell ist es für Sie auch nicht neu, dass für Tabakwaren auf Grund des Tabakmonopolgesetzes ein generelles Handelsverbot besteht. Außerdem gibt es das Tabaksteuergesetz, welches ebenfalls den Versandhandel solcher Waren verbietet. Somit sind Bestellungen von Tabakwaren, egal ob per Internet oder mit Hilfe anderer Fernkommunikationsmittel, im In- und Ausland verboten. Wenn Sie Waren in Drittländern (Länder, die nicht in der EU sind) bestellen, fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Sie als Konsument und Endverbraucher an. Im EU-Raum selbst findet keine Verzollung statt. So genannte Freimengen bzw. -grenzen für Einkäufe in Drittländern, z.B. Zigaretten, Parfüm etc., gelten allerdings ausschließlich für Reisende bzw. Urlauber. Sollten Sie jedoch Ware beim Versandhandel im Internet bestellt haben, fallen die vollen Einfuhrabgaben an. Wenn Sie allerdings in den USA, Asien bzw. Südafrika per Internet bestellt und hier einen Warenwert von mehr als 22,00 EUR erreicht haben, müssen Sie Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Zoll wird hier erst ab einem Warenwert von mehr als 150 EUR fällig. So ähnlich ist es, wenn Sie solche Waren per Post verschicken. Hier muss die Post die Sendung anmelden und die entsprechenden Abgaben bezahlen. Allerdings gibt es hier verschiedene Aufkleber, die das Päckchen deklarieren sollen (Warenwert und Aufkleber müssen identisch sein). Da Sie hier mit Kontrollen rechnen müssen, die eine Beschlagnahme oder finanzstrafrechtliche Folgen für Sie haben könnten, ist hier besondere Vorsicht und Sorgfalt geboten. Sollten Sie sich also einmal nicht sicher sein, was der Postbote Ihnen für ein Päckchen aushändigen will, können Sie selbstverständlich die Annahme verweigern und so möglicherweise Unannehmlichkeiten aus dem Wege gehen. Der Zoll und die so genannte Einfuhrumsatzsteuer müssen von Ihnen bei Annahme des jeweiligen Päckchens bezahlt werden. Dies ist lediglich nicht der Fall, sollten bei der Verzollung des Pakets Unklarheiten aufgetreten sein, z. B. falsche Werte oder keine Rechnung. Dann wird beim Empfänger der Ware ein Bestellnachweis angefordert, er erhält eine Zollbenachrichtigung. Somit kann es in solchen Fällen auch zu erheblichen Verzögerungen der Zustellung der Ware kommen. Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie bezüglich der Abwicklung oder der Zollsätze sicherlich auch bei Ihrem Zollamt oder den zuständigen Ministerien nachfragen. |