Oftmals setzen Kunden die Begriffe Gewährleistung und Garantie gleich. Dies ist jedoch falsch, es handelt sich hierbei um zwei unterschiedliche Begriffe. Die Garantie ist eine freiwillige Gewährung des Herstellers. Diese ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Hersteller geleistet. Die Gewährleistung dagegen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung. Sie gilt seit 2002 generell 24 Monate für alle Gebrauchsgüter ab Kaufdatum. Der Gewährleistungsanspruch besteht immer gegenüber dem Verkäufer oder Händler. Dieser Anspruch gewährt die Mängelfreiheit des gekauften Produkts. Die Gewährleistungspflicht gilt auch für gebrauchte Waren. Bei einem Gebrauchtwagen gilt beispielsweise nach gesetzlichen Vorschriften eine Gewährleistungspflicht von mindestens 12 Monaten. Die Gesetzgebung gilt jedoch nicht für Privatverkäufe.
Schutz des Kunden
Seit 2002 achtet der Gesetzgeber vermehrt auf den Schutz des Kunden. Seitdem gilt die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Händler im Falle einer Gewährleistung nachweisen muss, dass das Produkt bei Übergabe einwandfrei war. In den ersten 6 Monaten nach Kauf gilt diese Beweislastumkehr. Erst danach muss der Kund nachweisen, dass das Produkt von Anfang an Mängel aufwies. Ein Mangel ist übrigens auch ein nicht eingehaltenes Werbeversprechen. Im Falle eines Mangels erhält der Verkäufer zwei Versuche zur Nachbesserung bzw. zum Umtausch. Die Kaufpreisrückerstattung ist erst nach missglückter Nachbesserung gültig. Dauert die Nachbesserung jedoch unzumutbar lange, kann die Rückerstattung des Kaufpreises gewährt werden.
Verlängerte Garantie
Manche Hersteller bieten heutzutage die Verlängerung der Garantie. Gerade bei teuren Haushaltsgeräten kann für einen bestimmten Aufpreis die Garantieleistung verlängert werden. Wer in ein hochwertiges, exklusives Haushaltsgerät investiert oder ein Haushaltsgerät besonders oft nutzt sollte über den Abschluss einer verlängerten Garantie nachdenken. Auch beim Hausbau kann eine Verlängerung der Garantieleistung Geld sparen. Oftmals werden Mängel erst nach Fertigstellung deutlich. Da der Hausbau oft einen längeren Zeitraum betrifft, kann die Herstellergarantie bis zur Mängelerkennung bereits abgelaufen sein. Auch beim Preisvergleich sollten die freiwilligen Garantien mit betrachtet werden. Oftmals kommt ein komisches Gefühl auf wenn ein Hersteller die freiwillige Garantie ablehnt. Die Vermutung, dass der Hersteller kein Vertrauen in sein Produkt hat, liegt nahe. Oftmals lohnt sich die Investition in ein teureres Produkt mit langfristiger Garantieleistung. Gerade im Hausbau lohnt sich diese Investition – lästige Nachbesserungen bleiben erspart. Gerade in diesem Bereich sollte die Aussage „wer billig kauft, kauft zweimal“ nicht zutreffen. |