Nachdem sich im vergangenen Jahr die Baubranche deutlich erholt hat, ist auch bereits für das laufende Jahr eine steigende Zahl an Neubauten prognostiziert. Die Bodenbeschaffenheit und Grundwassersituation auf dem Baugrundstück beeinflussen hierbei den Gesamtpreis für das Bauvorhaben nicht unerheblich, denn durch das Auftreten unvorhergesehener Gegebenheiten können rasch erhebliche Zusatzkosten für den Bauherren entstehen. Dieser trägt als Eigentümer des Grundstücks das sogenannte Baugrundrisiko, da es sich bei dem Baugrund im Sinne des BGB um einen durch den Auftraggeber (hier: Bauherren) gelieferten Stoff handelt. Um dieses Risiko zu minimieren, ist die Beauftragung eines Baugrundgutachtens empfehlenswert - egal ob der Bau eines Kellers oder die Nutzung einer Bodenplatte vorgesehen ist. Hierdurch erlangt der Bauherr zum einen die Gewissheit über die Bodenverhältnisse, zum anderen erfolgt auch eine Überprüfung von Altlasten auf dem Grundstück. Sollte das Gutachten Handlungsempfehlungen ergeben, können diese direkt durch den Bauherren oder Bauleiter in Angriff genommen werden, denn steht erst die Finanzierungszusage für den Hauskredit, kann die Nachfinanzierung schnell sehr teuer werden. Vor allem im Bereich der Anbieter von Fertighäusern werden Erdarbeiten unterhalb der geplanten Bodenplatte nicht mit in den Festpreis einkalkuliert. In machen Städten und Gemeinden stellt das Gutachten auch die Voraussetzung zur Erteilung einer Baugenehmigung dar.
Wer führt ein Baugrundgutachten durch?
Bodengutachten werden ausschließlich durch qualifizierte Fachleute, in aller Regel durch Grundgeologen oder Architekten auf Grundlage der DIN 4020 Ausgabe 2003-09 - "Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke" durchgeführt. Der Sachverständige legt hierfür im Vorfeld Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung fest und beurteilt den Baugrund daraufhin hinsichtlich seiner Tragfähigkeit, wobei er je nach Bauvorhaben eng mit den planenden Ingenieuren zusammen.
Was kostet die Analyse?
Die Kosten des Gutachtens richten sich im Allgemeinen nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), die Honorarzone wird hierbei in Bezug auf das zu bauende Objekt festgelegt und ist im Falle eines Wohnhauses meistens in der Honorarzone 2 angesiedelt, was Kosten von ca. 1000 bis 1500 Euro für die Erstellung der Analyse bedeutet. Hinzu kommen Kosten für Mehraufwände wie zum Beispiel für Bohrungen, Sondierungen oder Laborauswertungen der Firmen. Dennoch sind die Kosten für ein Baugrundgutachten gut investiert, denn Kosten zur Beseitigung von Mängeln oder für zusätzliche Arbeitsaufwendungen durch das Bauunternehmen führen in der Regel zu weit höheren Kosten. |