Die verschiedenen Klappen bzw. Einwurfschlitze an Briefkästen gibt es in verschiedenen Materialien wie hochwertigen Edelstahl, verzinkter Stahl oder aus hochwertigem Kunststoff. Die Klappe ist dabei fest mit dem Kasten verbunden und dient gleichzeitig als Verschlussklappe, damit durch diese Öffnung keine Feuchtigkeit eindringen kann. Die Klappen werden nach oben oder von vorn geöffnet. Bei einigen Modellen ist der Einwurfdeckel gleichzeitig als Regendach konzipiert. Um die Geräusche der Klappe zu mindern, eignet sich zum Beispiel Moosgummi, der einfach um diese herum geklebt wird und somit das Klappengeräusch mindert. Andere Briefkasten Modelle haben wiederum eine so genannte Klappenfederung oder eine Gummidichtung, die Geräusche automatisch mindern. Hervorzuheben ist hier der Designerbriefkasten von Blomus aus der Serie Signo. Dieser hat die Klappenfederung bereits integriert. Die Front besteht aus hochwertigem Edelstahl, der Korpus ist in edlem Schwarz gehalten. Als Briefkastenklappe wird auch die Einwurfklappe bezeichnet, die als Türeinwurfklappe verwendet wird. Diese ist in hochwertigem Edelstahl oder in verzinktem Stahl in verschiedenen Größen erhältlich. |
Eine Photovoltaikanlage wird ebenfalls auch PV-Anlage genannt. Übersetzt ist es eine Solarstromanlage, die mit Hilfe von Solarzellen die Strahlung der Sonne in elektrische Energie umwandelt. Wenn die Energie direkt in Strom umgewandelt wird, nennt man das Photovoltaik. Ansonsten gibt es auch solarthermische Kraftwerke, wo Zwischenschritte, wie Wärmeenergie und mechanische Energie, umgewandelt werden. Der Solarstrom soll dann eine Einnahmequelle für die Hauseigentümer sein, an dem sie umweltfreundlich 20 Jahre lang mit wenig Risiko, verdienen können. Die Bundesregierung hat aber beschlossen, ab dem 1. April 2012 für alle Photovoltaikanlagen, die nach diesem Datum in Betrieb genommen worden sind, zwanzig Prozent weniger Geld an die Hauseigentümer zahlen. Nun muss gerechnet werden, ob es sich lohnt, eine Solaranlage anzuschaffen. Die gesetzliche Gewährleistung einer Photovoltaikanlage beträgt nur zwei Jahre. Ein Besitzer einer Photovoltaikanlage hat einen Schaden an der Anlage festgestellt. Es gibt einen bräunlichen Fleck, der wohl durch eine überhitzte Lötstelle entstanden ist. Höchstwahrscheinlich ist die Stelle in der Anschlussdose des Moduls. So wie es aussieht, bekommt er keinen Ersatz für den Ertragsausfall. Seine Anlage ist erst vier Jahre alt und der Ertrag des Stromes ist um 25 Prozent zurückgegangen. Anfang des Jahres in 2006 hatte der Besitzer der Anlage noch gedacht, dass der Wechselrichter das Problem sei, doch beim näheren Hinsehen, entdeckte er erst im September des Jahres, das er falsch gelegen hatte. Ein Modul der Anlage ist durchgebrannt. Zum Glück, das wenigstens seine Briefkastenanlage keinen Strom verbraucht. Nun hat der Betreiber die Möglichkeit, von dem Hersteller die Garantie einzufordern oder er versucht, die gesetzliche Gewährleistungspflicht vom Verkäufer der Solaranlage oder dem Installateur erfüllt zu bekommen. Das Ersatzmodul hat eine Garantie von fünf Jahren, doch nur auf Verarbeitung und Material. Die Firma hat ihm ein Ersatzmodul nach Hause geliefert. Der Haken ist nur, dass für die Demontage des alten Moduls und der Einbau des neuen Moduls sich der Hersteller nicht verantwortlich fühlt und keine Gelder für eine Installation bezahlen will, weil es keinen Bezug zur Garantie gibt. Der Gewährleistungsanspruch soll beim Installateur geltend gemacht werden. Doch der Installateur weigert sich ebenfalls der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nachzukommen, da sie schon nach zwei Jahren abgelaufen ist. Im Jahre 2004 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vertrag ein Kaufvertrag ist und kein Werkvertrag. Das heißt, dass die Montage als eine Nebenleistung anzusehen ist. So gibt es nur eine zweijährige Frist, die aus dem Kaufrecht abzuleiten ist. Unglücklicherweise scheinen die anderen 23 Module sich auch schon bräunlich zu verfärben. Hier am Ende noch ein wichtiger Tipp: Sobald irgendwelche Schäden an der Anlage bemerkt werden, müssen diese Beweise festgehalten werden. Diese können gut mit einer Kamera in Form von Fotos dokumentiert werden. Der Käufer der Anlage muss den Schaden beweisen können und das schon nach der Hälfte eines Jahres. |