Viele Nutzer haben ein hohes Postaufkommen und benötigen einen Briefkasten für viel Post, so zum Beispiel gewerbliche Kunden wie Firmen, Autohäuser, öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Universitäten und Behörden. Aber auch Privathaushalte oder Bewohner von Mehrfamilienhäusern entscheiden sich oft für einen Postkasten, der viel fassen kann. Die meisten Hersteller haben dafür spezielle Modelle in ihrer Produktpalette - die so genannten Großraumbriefkästen. Diese Briefkästen für viel Post bieten größere Abmaße, eine komfortable Tiefe oder auch einen besonders großen Posteinwurfschlitz. Erhältlich sind auch verschiedene Varianten mit integriertem Paketfach. Die Aufbewahrungsbox verfügt zusätzlich über ein separates Postfach für Briefe, Zeitschriften und Kataloge. Päckchen und kleine Pakete werden im Paketfach deponiert. So bleibt das Postfach den täglichen Briefsendungen vorbehalten und man spart sich den Extragang zur Post, wenn man bei der Paketzustellung nicht zu Hause ist. |
Für die ordnungsgemäße Zustellung aller Postsendungen ist ein funktionstüchtiges Aufbewahrungsexemplar natürlich die Grundvorrausetzung. Auch wenn immer mehr Mitteilungen per Email ausgetaucht werden, erhält man gerade amtlich Bescheide etc. stets per Post, also in den Hausbriefkasten. Ist dieser zu klein und er kann das ganze Postvolumen nicht aufnehmen, quillt diese dann aus dem Einwurfschlitz heraus. Das gleiche Phänomen sieht man, wenn der Schlitz für den Einwurf generell zu klein ist. Umschläge müssen unter Umständen geknickt werden und der Inhalt kann so beschädigt werden. Das Ende vom Lied solcher mangelhafter Kästen sind dann unter Umständen fehlende oder beschädigte Postsendungen. Auch Fremde können zum Beispiel solche Post ganz leicht aus dem Kasten entfernen und einfach verschwinden lassen. Eine schlimme Vorstellung. Ist erst einmal der Extremfall eingetreten, dass Post fehlt oder beschädigt ist, wird nach dem Schuldigen gesucht. Doch wer haftet in diesen Fällen? Haus- oder Wohnungseigentümer müssen den Zustelldiensten die Möglichkeit geben, die Sendungen ordnungsgemäß zustellen zu können. Der Briefkasten muss also gewisse DIN Normen erfüllen. Schon in seinem eigenen Interesse sollte man hier Sorge tragen, dass die Kästen die private oder geschäftliche Post auch sicher verwahren können. Genau so wichtig ist auch eine ordentliche und gut lesbare Beschriftung. Schließlich geht es bei Post immer um persönliche Angelegenheiten, die schon gar nicht für Fremde bestimmt sind. Da der Postkasten Eigentum des Empfängers ist, haftet er selbst bzw. ist selbst schuld wenn Post beschädigt wird, weil das Modell ungeeignet ist und keine DIN Normen erfüllt. Mit seiner Post sollte man genau so sorgsam umgehen, wie mit seinem übrigen Eigentum und hier nichts dem Zufall überlassen. Die Zustelldienste haften in der Regel zwar bis zur Übergabe bzw. bis zum Einwurf in den Postbriefkasten. Allerdings muss man das Versenden des Briefes belegen können, um Ansprüche geltend machen zu können. Dies ist nur durch ein Versenden per Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein bzw. ein Postzustellverfahren möglich. In diesen Fällen wird dann die Post nur gegen Unterschrift an den Empfänger ausgehändigt. Ein Sonderfall ist der sogenannte Einwurfeinschreiber. Er wird, wie es der Name schon sagt, in die Postbox eingeworfen. Nur das Einwerfen der Sendung wird dann vom Zusteller auf einem Beleg bestätigt. Für ganz normale Briefsendungen, ohne jeden Nachweis, kann man bei Verlust quasi niemand haftbar machen. Mit einer DIN gerechten Zustellanlage kann das Risiko von fehlenden oder beschädigten Postsendungen schon sehr stark minimiert. Man kann also hier selbst etwas tun, in dem man fachgerechte Voraussetzungen für das Zustellen der Post schafft. Die oft besagte Ordnung und Sicherheit ist auch in diesem Lebensbereich sehr wichtig. Beim Neukauf am besten gleich einen großen Briefumschlag vom Format B4 mitnehmen und vor Ort prüfen,ob dieser vollständig einzuwerfen geht. Zusätzlich sind auch Informationen zu den entsprechenden DIN Vorschriften sehr hilfreich. |