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Kummerkasten

Informationen und hilfreiche Tipps

 
Als Kummerkasten werden interne Firmenbriefkästen in einfachster Bauausführung verwendet. Diese werden benutzt, um Firmenmitarbeitern die Möglichkeit zu geben, auch anonym Anregungen, Sorgen oder Verbesserungsvorschläge mitzuteilen. Bei diesen dafür verwendeten Briefkästen ist es nicht erforderlich, dass diese der Post oder DIN-Norm entsprechen. Meistens kommt aber ein kleinerer Briefkasten aus unserem sehr umfangreichen Sortiment zum Einsatz. Die ausführliche Auflistung aller Inhalte auf der Onlineshop-Übersicht bietet viele weitere nützliche Informationsseiten.
 
 

Baumängel - wer schlichtet im Streitfall? 

Schlichtung bedeutet immer eine Lösung ohne Gerichte. Dabei ist der Schlichter, der sich um die Schlichtung bemüht, gleichzusetzen mit dem Richter am Gericht. Die Schlichtungsstelle selbst ist in Streitfällen bemüht, eine Einigung der streitenden Parteien herbeizuführen. Bei Bauvorhaben und fehlerhaften Baudurchführungen ist zunächst einmal die Ursache für den Baumangel zu klären. Es könnte sich dabei um Fälle der Abweichung vom Bauentwurf handeln, aber auch um Bauausführungsmängel oder Zusatzleistungen, die eingefordert werden. Schlichtungen sind in jedem dieser Fälle einer gerichtlichen Klärung vorzuziehen, nicht nur wegen der Kostenfrage, sondern vor allem aus zeitlichen Gründen, denn Gerichtsverfahren ziehen sich über Jahre hin, bis sie nach einem spätem Beginn zu einem rechtskräftigen Abschluss kommen. Schneller und preiswerter ist daher der Weg über den Mediator der Schlichtung.
 
Ob die Streitparteien sich persönlich dem Mediator vorstellen oder sich durch Anwälte vertreten lassen, ist dabei unerheblich. Vor allem kann ein international baurechtlich zertifizierter Mediator, sich mit den baubetrieblichen Fragestellungen auseinandersetzen. Wenn dieser Gutachter gleichzeitig als Schlichter zertifiziert ist, wird es zu einer relativ schnellen Lösung kommen können. Dieser Mediator benutzt i.d.R. folgende Vorgehensweisen: Er hört die Parteien einzeln an und befragt über vertrauliche Inhalte. Diese kann er mit Zustimmung weitergeben. Finden eines Lösungsweges mit den Streitparteien gemeinsam, unter Berücksichtigung der Tatsache, sich selbst stets neutral verhält und keinen persönlichen Nutzen aus der Konfliktlösung zieht. Schließlich erfolgt die Formulierung der gefundenen Lösung in einem Protokoll, das vom Mediator und den beiden streitenden Parteien unterschrieben wird.

In dem darauf folgenden Prozess der Durchführung des vereinbarten Lösungsansatzes bleibt der Mediator neutral und vermittelt ausschließlich, ohne selbst zu einer Lösung zu finden. 85% bis 90% aller Mediationsfälle wurden so geschlichtet. Ist eine der Parteien der Meinung, dass diese Neutralitätsebenen verletzt werden/wurden, kann sie den Schlichtungsprozess verlassen. Es werden dadurch Lösungen möglich bis hin zu finanziellen Ausgleichsregelung, die so, d.h. in dieser Form und in diesem Tempo niemals vor Gericht gefunden werden könnten. Normalerweise ist ein solches Verfahren binnen 2 bis 3 Monaten abgeschlossen. Dieser Zeit stehen Jahre vor Gericht gegenüber. Zwar ist die Schlichtung in Baufragen nicht kostenlos, aber doch wesentlich kostengünstiger.
 
Prozesse vor Gericht verteuern sich besonders durch aufwendige Gutachtertätigkeiten. Diese werden in einem Schlichtungsverfahren fast nie verwendet. Müssen Gutachter trotzdem einmal tätig werden, dann aber werden nur kurze mündliche oder schriftliche Erläuterungen angefordert. In einem Bauprozess nicht Recht zu bekommen, wird sehr teuer. Nicht nur der Schriftwechsel mit dem man dann häufig in seinem Briefkasten konfrontiert wird, kann dem neuen Hausbesitzer Kummer bereiten. Auch Gerichts- und Gutachterkosten fallen dann zumindest z.T. an, hinzu kommen die Kosten für beide Rechtsanwälte. In einem Schlichtungsverfahren hat man die Entscheidungsfreiheit und überhaupt keinen Zwang, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Haben Sie also begründeten Anlass, Baumängel beklagen zu müssen, dann richten Sie einen schriftlichen Antrag an die Bauschlichtungsstelle. Nennen Sie dort alle relevanten Daten zu ihrer Person, zum Sachverhalt und der Person des Kontrahenten.
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