Befindet sich der Briefkasten nicht direkt an der Haustür, sollte er gut vor fremden Zugriffen geschützt sein. Möglichkeiten für eine sichere Postaufbewahrung sind zum Beispiel eine durchdachte Standortwahl oder die zusätzliche Beleuchtung. So hat man sichere Briefkästen durch Licht, indem er etwa so aufgestellt oder befestigt wird, dass er von Außenleuchten erhellt wird. Steht der Postkasten an der Grundstücksgrenze, sollte er hinter dem Zaun auf dem Grundstück installiert werden, damit nicht jeder Passant ungehindert an den Kasten gelangen kann. Erhältlich sind auch spezielle Zaunbriefkästen, die keinen Ständer benötigen, sondern an Zäunen angebracht werden können. Hier erfolgt die Postentnahme meist an der Rückseite. Sichere Briefkästen durch Licht erschwert Unbefugten den unbemerkten Zugriff auf fremde Post. Angeboten werden auch runde freistehende Edelstahl Außenleuchten, an denen man ein bis zwei Briefkästen anbringen kann. Sicher im Untergrund verankert, haben diese beleuchteten Standsäulen aus Edelstahl gleich doppelten Nutzen, und man muss sich keine Gedanken mehr machen, wo man seinen Hausbriefkasten sicher befestigen könnte. |
Viele Menschen in Deutschland haben eine Behinderung und müssen zum Beispiel im Rollstuhl sitzen, können nicht sehen oder hören. Im Alltag stoßen sie immer wieder auf Probleme, die sie allein nur schwer lösen können und die Lebensqualität entscheidend mindern. Seit 2004 gibt es deswegen ein Gesetz, dass die Gleichstellung von Behinderten fördern soll und den Menschen eine ähnliche Lebensqualität wie gesunden Menschen ermöglichen soll. Ist ein Gebäude oder eine öffentliche Einrichtung "barrierefrei", bedeutet dies also das gesunde und behinderte Menschen gleichermaßen alle Funktionen benutzen und jeden Ort innerhalb des Gebäudes ohne Hilfe erreichen können.
Allgemeine Anforderungen
Das Gleichstellungsgesetz für Behinderte gilt im Besonderen für öffentlich zugängliche Räume, Treppenhäuser und Außenanlagen. Nur bei öffentlichen Einrichtungen werden die Anforderungen auch auf Innenräume, Säle und andere frei zugängliche Anlagen wie Parkplätze erweitert. Im Wesentlichen muss darauf geachtet werden, dass alle Zugänge schwellenfrei und großflächig sind und mit entsprechenden Rampen für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen ausgestattet sind. Treppenhäuser müssen gut beleuchtet und kontrastreich gestaltet sein und der Fahrstuhl muss eine Breite von mindestens 90 Zentimetern aufweisen. Alle Schaltelemente wie Fahrstuhlrufer, Lichtschalter und Türklingeln müssen in einer Höhe von 85 Zentimetern angebracht sein. Bei Wohngebäuden müssen alle öffentlichen Türen mit Klinken ausgestattet sein, die von Rollstuhlfahrern gut zu erreichen sind. Ausgenommen hiervon sind Wohnungstüren von Mietern ohne Behinderung, die beliebig gestaltet werden können. Es empfiehlt sich außerdem, eine Gegensprechanlage zu installieren.
Innenräume und öffentliche Gebäude
Bei öffentlichen Gebäuden liegen die Anforderungen weitaus höher als bei normalen Wohngebäuden, denn hier ist auch mit höherem Publikumsverkehr zu rechnen. Beispielsweise sind hier Blindenleitsysteme und Textanzeigen für Gehörlose vorgesehen und die Bodenbeläge müssen einwandfrei mit Rollstühlen befahrbar sein. Zusätzlich sollten alle Beschilderungen sowohl als Piktogramme als auch mit tastbaren Texten gestaltet werden. Parkplätze und Außenanlagen müssen über Rampen verfügen und dürfen nicht beschrankt werden. Auch Versammlungs- und Besprechungsräume müssen nach den oben erwähnten Kriterien gestaltet werden und zusätzlich über audiovisuelle Hilfsmaßnahmen verfügen, die Gehörlosen und Blinden Zugriff auf alle relevanten Informationen erlauben. Pulte und Bühnen müssen gesondert und kontrastreich ausgeleuchtet werden und höhenverstellbar oder mit Rampen ausgestattet sein.
Rund ums Haus
Sammelbriefkästen oder Briefkastenanlagen müssen von Rollstuhlfahrern zu erreichen sein, weswegen die allgemeine Bauhöhe von 85 Zentimetern nicht überschritten werden darf. Besser noch sind Briefschlitze, die direkt in die Wohnung führen. Gärten, Einfahrten und Spielplätze dürfen nicht übermäßig vollgestellt werden und müssen über Durchgänge von mindestens 90 Zentimetern verfügen. Die Hausnummer sollte nach Möglichkeit groß und tastbar sein und mit blendfreien Lampen ausgeleuchtet werden. Bei Grünanlagen die zum Haus gehören, sollten nach Möglichkeit Ruhebereiche und Bänke aufgestellt werden, und die Wege dürfen eine Steigung von 6% nicht überschreiten. Die Bepflasterung der Wege sollte plan und eben sein. |