Eine Eigentumswohnung ist die Alternative zu einem Haus, wenn man denn unbedingt im Eigentum wohnen will. Viele Menschen, die in einer Großstadt leben, bevorzugen den Kauf einer Eigentumswohnung, weil sie damit mitten drin sind im Leben unter vielen netten Nachbarn. Eine Eigentumswohnung ist auch nicht ganz so teuer wie ein Haus, es kommt aber auch da auf die Lage an. Der Unterhalt für eine Eigentumswohnung wird hinsichtlich der Grundsteuern und sonstigen öffentlichen Abgaben geteilt. Die Eigentümergemeinschaft beauftragt aber einen Verwalter mit den Abrechnungen und der Führung des gemeinsamen Kontos. Auf dieses Konto muss das so genannte Hausgeld eingezahlt werden. Dieses Hausgeld dient nicht nur dazu, die laufenden Ausgaben zu decken, sondern daraus werden auch die Rücklagen gebildet. Von den Rücklagen werden dann Reparaturen und andere Umbaumaßnahmen bezahlt. Schnell ist ein Dach beschädigt oder die Briefkästen sind unmodern und müssen erneuert werden.
Postkästen sind Sondereigentum in der Eigentümergemeinschaft
Briefkastenanlagen können teuer werden, wenn man sie alleine kaufen muss. Denn die modernen Anlagen sind heute zwar sehr schön, aber auch aufwendig gearbeitet. Ist man aber Besitzer einer Eigentumswohnung, dann zahlen alle Parteien nur einen Bruchteil für die neue Anlage. Dieses Geld wird dann auch aus den Rücklagen entnommen. Hier kommt es darauf an, wie die Eigentümerversammlung über diesen Punkt auf der Tagesordnung der ordentlichen Versammlung entscheidet. Zu einer Versammlung muss der Verwalter mindestens einmal im Jahr alle Eigentümer einladen. Auf der Tagesordnung, die mit der Einladung verschickt wird, muss jeder Punkt, der verhandelt wird und über den ein Beschluss getroffen werden soll, stehen. Ein Beschluss muss entweder einstimmig oder mehrheitlich, aber jedenfalls entsprechend der Ordnung für die Gemeinschaft ergehen, sonst ist er nicht wirksam. Viele Gemeinschaften gehen sogar miteinander vor Gericht, wenn diese Beschlüsse nicht ordnungsgemäß getroffen werden. Auch ein Postkasten schon Gegenstand so manchen Rechtsstreits, auch wenn man sich das kaum vorstellen kann. Der Vorteil aber an der Gemeinschaft ist, dass die Postanlage von allen gemeinsam gekauft wird, weil sie zum so genannten Sondereigentum gehören. Sondereigentum ist anders als die eigenen vier Wände, alles das, was von allen gemeinsam benutzt wird. Dazu gehören das Treppenhaus, der Hauseingang, die Waschkeller und Speicher, aber auch der Briefkasten. Als Eigentümer hat man maßgeblichen Einfluss durch die Abstimmung auf den Versammlungen über die Gestaltung von Treppenhaus, Fassade und allen anderen Elementen. Doch muss man sich auch dem Willen der Mehrheit beugen, selbst wenn man die neue Anlage überhaupt nicht mag. Man kann natürlich versuchen, durchzusetzen, dass jeder seinen eigene Briefkasten aufhängen darf. Das wäre dann eine sehr alternative Gemeinschaft, die keinen Wert auf ein einheitliches Äußeres für das Haus legt. Das wird sehr selten sein. Und so ist es für einen Mieter noch viel schwieriger, über die Anlage frei zu bestimmen. |