Der Flächennutzungsplan gibt Auskunft über die voraussichtliche städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde. Die Grundlage hierzu stellt ein politischer sowie fachlicher Planungsprozess dar. Dieser enthält in erster Linie Vorgaben, welche den Inhalt des Bebauungsplans zum Thema haben. Auf die Einwohner einer Gemeinde hat der Flächennutzungsplan jedoch keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen.
Ist es möglich, in den Plan Einsicht zu nehmen?
Im Großen und Ganzen gilt, dass sowohl Bürger als auch Verbände rechtzeitig über sämtliche Ziele der Planung informiert werden müssen. Dies wurde ebenso im Baugesetzbuch Deutschlands festgehalten. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan vor seiner Veröffentlichung öffentlich aufgelegt. Die betroffenen Personengruppen werden jedoch auch vorher in den Planungsprozess mit einbezogen. In Form von Stellungnahmen, Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen können die Bürger somit eine wichtige Rolle beim Entwurf des Flächennutzungsplanes einnehmen. In diesem Kontext ist allerdings zu erwähnen, dass der Rechtsweg für Privatpersonen ausgeschlossen ist. Diese Tatsache liegt darin begründet, dass der Plan erst über einen Bebauungsplan seine rechtliche Wirkung entfaltet. Eine besondere Variante jenes Instruments stellt der regionale Flächennutzungsplan dar. Dieser wird im Zuge der Regionalplanung eingesetzt und gibt Ziele für eine zusammenhängende Region vor. Da hierbei jedoch in einem relativ kleinen Maßstab gearbeitet wird, hat dieser für den Besitzer von lediglich einem Grundstück geringere Bedeutung.
Weshalb es wichtig ist, Flächennutzungspläne zu studieren
Prinzipiell sollte jeder, der über einen Wohnsitz in einer Gemeinde verfügt, über bedeutende Änderungen stets auf dem neuesten Stand sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn man Besitzer eines Hauses oder Grundstücks ist und an diesem noch gewisse Änderungen vornehmen will. Hohe Relevanz hat der Flächennutzungsplan bei Bauhöhen. Diese werden, im darauffolgenden Schritt, nämlich im Bebauungsplan verbindlich festgelegt. In der Fachsprache werden die Vorgaben hierzu auch als Bauklassen bezeichnet. Wer mit der Errichtung seines Wohnhauses noch nicht begonnen hat, sollte also unbedingt einen Blick in den Flächennutzungsplan werfen. Dies gilt im Übrigen auch, wenn man ein Grundstück in einer bestimmten Gemeinde erwerben will. Im Idealfall kann man den Flächennutzungsplan bei der Preisverhandlung zu seinen Gunsten einsetzen. Wie man also sehen kann, erweist sich das Studieren der Flächennutzungspläne als äußerst vorteilhaft. Somit kann man mitunter bösen Überraschungen entgegenwirken. Wer bereits über ein Haus verfügt, sollte sich ebenfalls über Briefkastenanlagen und Postkästen informieren. Da es sich hierbei um einen Bereich handelt, der die Organisation um einiges erleichtert, sollte man dieses Vorhaben möglichst zeitnah angehen. Wenn man sich lange Wege ersparen will, kann man einen Briefkasten auch mit Hilfe des Internets bestellen. Allerdings sollte man hierbei im Voraus prüfen, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Als effektiv hat sich dabei die Suche nach etwaigen Kundenerfahrungen ergeben. Mittlerweile gibt es auch eine große Zahl an Webseiten, die sich mit der Bewertung diverser Internet Shops befassen. Dort erhält man einen guten Überblick und einen Aufschluss über die preisliche Lage. |