Ein Eigenheim zu besitzen, ist der Traum vieler Menschen. Doch oftmals ist es gar nicht so einfach, diesen Wunsch auch zu realisieren. Aus diesem Grund wird ein Haus als Erbschaft auch meist sehr positiv aufgenommen. Denn auch wenn man noch um den geliebten Menschen trauert, bietet diese Erbschaft einen kleinen Lichtblick. Schließlich handelt es sich hierbei immerhin, um eine dauerhafte und sichere Geldanlage. Jedoch ist ein Haus als Bestandteil des Erbes nicht immer ganz unkompliziert, da hierbei die Erben verschiedene Faktoren bedenken müssen.
Die Miterben des Hauses
Wenn mehrere Personen zusammen ein Haus erben, können Konflikte und sogar Streitigkeiten die Folge sein. Denn schließlich kann auf diese Weise der jeweilige Vermögenswert nicht so einfach zwischen den verschiedenen Parteien aufgeteilt werden. Auch kann es unter den Miterben bei der Verwendung der Immobilie zu unterschiedlichen Vorstellungen kommen. Im schlimmsten Fall können die Konflikte am Ende sogar so schlimm werden, dass es zu einem Rechtsstreit unter den einzelnen Erben kommt. Um dies von Anfang an zu verhindern, sollte der Erblasser auf jeden Fall eine genaue Anweisung in seinem Testament hinterlassen, wie genau sein Vermögen unter den Erben aufgeteilt werden soll. Dabei kann dieser nun festlegen, ob die gesamte Immobilie einfach verkauft werden soll oder aber ob einer der Erben ein unbefristetes Wohnrecht erhält. Aufgrund dieser Anweisung kann der Testamentsvollstrecker schließlich ohne Probleme die Wünsche des Erblassers erfüllen und nach seinem Willen das vorhandene Vermögen und den Besitz verteilen.
Die Schuldenbelastung des Hauses
Ein weiterer und gleichzeitig wohl der wichtigste Faktor ist die Schuldenbelastung des Hauses. Denn für den Erben kann es unter Umständen schnell passieren, dass die geerbte Immobilie zur Schuldenfalle wird. Aus diesem Grund sollte man sich im Vorfeld genau informieren, ob das entsprechende Haus mit Schulden belastet ist. Schulden und auch Hypotheken, die sich auf einer Immobilie befinden, verschwinden nicht einfach mit dem Tod des Erblassers. Stattdessen sind nun die Erben des Hauses verpflichtet, für die Tilgung der Forderungen zu sorgen. Dies kann am Ende sogar richtig teuer für den Erben werden und für unangenehme Post im Briefkasten sorgen. Daher sollte man die sechswöchige Ausschlagungsfrist nutzen, um sich ein Bild über die aktuelle Höhe der einzelnen Verbindlichkeiten zu machen. Denn nur wenn der Wert des Hauses die vorhandenen Schulden übersteigt, ist die Annahme dieser Immobilie noch wirtschaftlich sinnvoll. Aus diesen Gründen kann die Erbschaft eines Hauses für die Erben entweder ein Gewinn sein oder aber nur eine Schuldenfalle. Daher sollte sich der Erbe gut überlegen, ob er diese Erbschaft auch wirklich antreten möchte. Schließlich soll das Eigenheim am Ende keine finanziellen Sorgen nach sich ziehen. Sondern der Erbe möchte mit Freuden seinen Namen auf den Briefkasten setzen. |