Briefkästen aus Edelstahl sind heute in unterschiedlichen Produktqualitäten im Handel erhältlich. Entscheidend für die Langlebigkeit von Edelstahlprodukten ist neben der Qualität auch die Materialstärke und eine hochwertige Verarbeitung. Bei Discountern und Baumarkt-Billigangeboten wird hier oft gespart. Die Edelstahl Briefkästen aus der Werbung bieten dann meist für das heutige Postaufkommen nicht genug Aufnahmevolumen oder sind schlecht verarbeitet. So hat zum Beispiel ein minderwertiger Postkasten meist kein langes Leben und kann teuren Schaden anrichten, indem er die Hausfassade dauerhaft verschmutzt. Eine echte Alternative zu diesen "Billigangeboten" sind hochwertige, gut verarbeitete Modelle aus Edelstahl von Markenherstellern. Diese haben eine höhere Nutzungsdauer und keine scharfen Kanten, sind also sauber verarbeitet. Edelstahlbriefkästen finden Sie in diesem Shop in großer Auswahl. Sie erhalten hier alle Artikel frei Haus und sicher verpackt geliefert. |
Wussten Sie, was unfreier Versand wirklich ist und wie das System des unfreien Versandes in Deutschland, d.h. auf nationaler Ebene funktioniert? Hiermit möchte ich Ihnen den Begriff ein wenig näher bringen und vor allem verdeutlichen. Wenn man auf das Postamt geht und einen Brief oder auch ein Paket unfrei aufgibt, dann bedeutet das eigentlich nichts anderes, als dass der Empfänger die Kosten für den Versand übernehmen soll. Genauer gesagt kann der Empfänger den Brief oder auch das Paket bei seiner Ankunft an Ort und Stelle nur vom Briefträger oder von der Person, die Pakete liefert, also dem Kurier, übernehmen, wenn er die Versandkosten auch wirklich trägt, denn falls er das nicht macht, wird der Briefträger die Post wohl nicht in den Briefkasten werfen, sondern wieder mitnehmen müssen und die Sendung stornieren und an den Absender zurücksenden. Was passiert dann? Wer wird die Kosten übernehmen, wenn das Paket dann zwei- oder gar dreimal hin- und hergeschickt wird und der Empfänger dessen Annahme verweigert? Nach den gesetzlichen Richtlinien ist es in Deutschland, üblich und auch Pflicht, dass der ursprüngliche Absender eigentlich im Endeffekt alle entstandenen Kosten für die Sendung übernehmen muss. Diese werden auf einem Formular mit genauer Angabe aller notwendigen Details vermerkt. Falls der Absender dann aber auch die Annahme und die Bezahlung des dadurch entstandenen Entgelts verweigert sollte, werden weitere Gebühren, in diesem Fall handelt es sich um Mahngebühren, entstehen und somit fällig. Es wäre also unbedingt ratsam, den ausständigen Betrag ohne Probleme zu bezahlen, da die Mahngebühren ja immer weiter anwachsen werden. Je mehr Zeit vergeht, desto mehr Mahngebühren entstehen bei Nichtbezahlung des Betrages, wodurch der ursprünglich lächerliche Kleinbetrag sehr hoch werden kann und die Post bei Zahlungsverweigerung nach einer gewissen Zeitspanne sicherlich gerichtliche Schritte einleiten wird. Wenn man dann auch noch einen Anwalt für solche Kleinigkeiten benötigt, wird man mit dem Zahlen überhaupt nicht mehr fertig. Passen Sie bitte auf. Sie müssen in diesen Fällen wirklich immer vorsichtig sein. Wenn Sie ein Paket oder auch einen Brief unfrei verschicken möchten, dann informieren Sie bitte unbedingt den Empfänger darüber und sprechen Sie die Versandart im Detail mit ihm ab. Denn es könnte auch sein, dass der Empfänger von Anfang an nicht damit einverstanden ist und Ihnen das bereits im Voraus mitteilt. Auf diese Art und Weise können unangenehme Situationen, wie die hier beschriebene Situation, vermieden und hohe Versandkosten, sowie Mahngebühren im Falle einer Verweigerung der Annahme, die wirklich nicht notwendig wären, eingespart werden. |