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Briefkasten mit Fächern

Viel Platz für Pakete und Zeitungen

 
Ein Briefkasten mit Fächern ist für mehrere Haushalte gedacht. Ganz nach Wunsch ist der Postkasten einfach, zweifach oder dreifach mit Einzelfächern unterteilt. So sind diese ideal für Mehrfamilienhäuser oder Mietshäuser geeignet. Aber auch Kästen mit einem extra Paketfach oder einem separatem Zeitungsfach sind als Modell für Ein- oder Mehrfamilienhäuser erhältlich. Briefkästen mit Fächern kann freistehend als Standausführung montiert werden oder wird als Wandmodell an Hauswand oder Mauerwerk angebracht. Er ist in vielen Größen und Tiefen erhältlich und wird aus unterschiedlichsten Materialien gefertigt. Beim Onlineanbieter Briefkastenverkauf.de sind die Postkästen in verschiedenen Größen in Edelstahl, Kunststoff oder aus Stahl und Aluguss lackiert in vielen Farben erhältlich. Passend dazu werden separate Zeitungsboxen angeboten. So kann das Aufnahmevolumen des Postbehältnisses erweitert werden, ohne dass der alte Kasten ausgetauscht werden muss.
 
 

Was ist ein Garagenvertrag mit der Post? 

Garagenvertrag? Für die meisten Menschen ein Fremdwort. Der Garagenvertrag kann für einen bestimmten Personenkreis ein durchaus lohnenswert und vor allem bequem sein. Doch bringt er auch viele Risiken mit sich. Was steckt hinter diesem besonderen Vertrag zwischen Paketdienst und Empfänger?

Der Vertrag mit der Post

Ein wirksamer Garagenvertrag ermöglicht die Zustellung von Paketen bei Abwesenheit des Empfängers. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Empfänger den Paketdienst beziehungsweise den Paketboten ermächtigt, die Lieferung an einem bestimmten Ort abzustellen. Ein beliebter Ort ist zum Beispiel die hauseigene Garage, welche gleichzeitig auch Namensgeber dieses Vertrags ist. Eine weitere ebenso geläufige Bezeichnung ist Abstellgenehmigung. Sobald das Paket an dem vereinbarten Ort abgestellt worden ist und der Paketbote die Zustellung quittiert hat, gilt die Sendung als erfolgreich ausgeliefert. Garagenverträge werden von nahezu allen führenden Paketdiensten angeboten. Überdies lassen sich auf deren Internetadressen zumeist sogar Musterformulare finden, welche interessierten Kunden den Vertragsabschluss erleichtern. Der Empfänger hat die Wahl, eine dauerhafte oder einmalige Genehmigung zu erteilen. Eine dauerhafte Genehmigung zum Abstellen von Paketen bleibt so lange wirksam, bis der Empfänger diese widerruft.

Welche Risiken bringt der Garagenvertrag mit sich?

Die Ermächtigung des Postboten, die Sendung an einem bestimmten Ort abstellen zu dürfen, bringt ein hohes Risiko mit sich. Stellen Sie sich einmal vor, der Postbote läutet bei Ihnen zu Hause und keiner öffnet. Wie vorgesehen legt er das auszuliefernde Paket an dem dafür bestimmten Ort ab und führt seine Auslieferungstour fort. Für den Paketdienst ist der Auftrag ab diesem Zeitpunkt beendet und Sie allein tragen das gesamte Risiko. Das Risiko geht ab diesem Moment auf den Empfänger über. Sollte das Paket gestohlen werden oder aus sonstigen Gründen nicht bei Ihnen ankommen, ist der Paketdienst in keinster Weise dafür haftbar. Deswegen sollte der Abschluss eines Garagenvertrags vorher wohl überlegt sein. Besonders eignet sich die Erteilung einer Abstellgenehmigung, wenn die Gefahr eines Diebstahls nahezu ausgeschlossen werden kann. Zudem sollte der Warenwert des Pakets nicht allzu hoch sein.

Gibt es Alternativen?

Keiner zu Hause und das Paket wird dringend erwartet? Neben dem Garagenvertrag bieten die Paketdienste weitere, zumeist sicherere Alternativen, an. Es besteht die Möglichkeit zu vereinbaren, dass das Paket an eine Packstation, eine Art Schließfach, geliefert wird, die Ihnen jederzeit Zugriff gewährt. Ferner ist auch die Abgabe bei einer Person Ihres Vertrauens in der Nachbarschaft möglich. Beide Varianten sind deutlich risikoärmer, als eine Abstellgenehmigung und gewähren ebenso die Möglichkeit der Annahme eines Pakets bei persönlicher Abwesenheit.
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