Hausbesitzer mit einem eingezäunten Grundstück haben viele Möglichkeiten, einen Briefkasten anzubringen. Je nach vorhandenem Platzangebot kann dieser an der Wand direkt neben der Eingangstür oder auch im Vorgarten als freistehendes Modell montiert werden. Ist dort der Platz eng bemessen, hat man auch die Möglichkeit, den Postkasten direkt am Zaun zu montieren. Zaunbriefkästen sind für Ein- und Mehrfamilienhäuser erhältlich und werden direkt in den Zaun integriert und dort befestigt. Da man kein separates Standsystem benötigt, spart man sich aufwendige Baumaßnahmen wie Einbetonieren oder Aufschrauben. Briefkästen für den Zaun werden in Edelstahl oder farbig lackiert angeboten. So kann man ihn optimal dem Umfeld anpassen. Bei der so genannten Durchwurf-Variante wird die Post vorn eingeworfen und hinten entnommen. Das ist praktisch für den Briefträger und für die Hausbewohner. So spart sich der Postbote den Weg aufs Grundstück und kann die Post direkt vom Gehweg aus einwerfen. Der Hauseigentümer kann die Post sehr bequem durch die hintere Klappe entnehmen und muss dafür sein Grundstück nicht verlassen. |
Nicht immer ist der Hund Dein Freund und Helfer. Schon klischeehaft wird im Fernsehen immer gezeigt, wie der Hund aggressiv den Postboten anfällt. Gerne werden dabei die Postbeamten ins Lächerliche gezogen. Auf der Flucht vor einem bellenden Hund. Jedoch ist die Angst nicht unbegründet. Viele Hunde sind dazu abgerichtet, das Grundstück von Herrchen und Frauchen zu bewachen. Nicht jeder kann einfach, wie es ihm gefällt, hereinspazieren. Wie das Sprichwort bereits sagt: Bellende Hunde beißen nicht. Jedoch sollte sich darauf niemand verlassen.
Was tun, wen der Hund tatsächlich den Briefträger beißt?
Grundsätzlich ist es wichtig, dass jeder Hundebesitzer eine Hundeversicherung abgeschlossen hat. Dabei geht es nicht nur um den Briefträger, der eventuell gebissen wird, sondern auch um allerlei andere Unfälle mit Radfahrern, Autos und Fußgänger. Ein Hundebiss ist kein Kavaliersdelikt. Je nach Größe des Hundes kann es zu tiefen und ernsthafte Fleischwunden kommen. Auch wenn der Briefträger durch seinen Arbeitgeber abgesichert ist: Sobald er von einem Hund gebissen wird, haftet der Hundehalter. Alle drohenden Konsequenzen müssen vom Besitzer des Hundes bezahlt werden.
Postbox im Innenbereich des Grundstückes angebracht - geht das?
Oft sind Briefkastenanlagen nicht direkt von der Straße aus erreichbar. Der Briefträger muss eventuell aktiv ein privates Grundstück betreten, um die Post zuzustellen. Auch hier gilt: Wird der Briefträger von einem Hund attackiert, trifft den Postboten keine Schuld. Hunde müssen auch auf einem Privatgrundstück so "gesichert" sein, dass sie keine Gefahr für ihre Umwelt darstellen. Auch hier haftet der Eigentümer. Oft ist die Rechtslage auf Anhieb zu klar. Doch muss zu keinem Zeitpunkt die Haftpflichtversicherung des Briefträgers noch der Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber bezahlen. Wer keine Versicherung für seinen Hund hat, wird dies bitterlich bereuen und zwangsläufig teuer bezahlen. Auch wenn der Postbote ohne Voranmeldung die Post bringt: Es haftet der Hundehalter. Schließlich geht der Briefträger ausschließlich seinen Job nach und der beinhaltet das Einwerfen der täglichen Post in für diesen Zweck bereitgehaltene Behältnis. Wer sich trotzdem absichern möchte, kann gerne die Gartentüren verschließen. Damit ist jeder auf der sicheren Seite. Sobald jedoch eine Türe zu öffnen ist, der private Bereich betreten werden kann, haftet der Hundebesitzer für das Verhalten seines Tieres. |