Kunden, Postzusteller und Interessenten wissen das natürlich: Wie immer im Leben ist der Eindruck entscheidend - auch wenn es nur darum geht, mit einigen Informationen auf sich als Unternehmer, als Büro oder Praxis und Kanzlei aufmerksam zu machen. Ob an der Hauswand mit dem Firmenschild oder als Beschriftung am Briefkasten -ein einziger Blick lässt Kunden und Passanten darüber entscheiden, ob sie den Inhaber der Gewerberäume für professionell oder laienhaft halten. Zwar gibt es keine generelle und förmliche Pflicht für das Anbringen von Informationen einer Büro-Beschriftung - dennoch sollten Unternehmen bereits im Voraus gut überlegen, was sie öffentlich machen.
Bürobeschriftung gibt professionell Auskunft
Vor allem jene Schilder, die - ob aus Kunststoff oder Stein, aus Messing oder Edelstahl gefertigt - Auskunft über den Inhaber der Räume geben, sollten umfassend informieren über den Inhaber und seine angebotenen Leistungen. Dass es sich um ein ordentliches Schild, das nicht durch irgendwelche Beschädigungen und Defekte beeinträchtigt ist, handeln sollte, versteht sich von selbst. Generell sollte eine Beschriftung auf einem solchen Schild den Firmennamen und unter Umständen die damit verbundene Rechtform wie GmbH oder AG nennen. Doch oftmals ist das allein nicht ausreichend. Bei phantasievollen Firmennamen, die sich nicht selbst erklären, sollte in einer zusätzlichen Zeile der Geschäftsinhalt genannt werden: Im- und Export, Praxis für Physiotherapie oder Werbung bzw. Marketing. Bei Unternehmen oder Freiberuflern, die aufgrund ihres starken Kundenverkehrs feste Öffnungszeiten nutzen, sollten diese angegeben werden: Das betrifft insbesondere Arztpraxen oder Rechtsanwaltskanzleien. Zusätzliche Verweise wie „Termine nach Vereinbarung“ oder besondere Hinweise für privat Versicherte runden die entsprechenden Informationen ab.
Zusatzinformationen sind oftmals sinnvoll
Bei Unternehmen oder Praxen kann es gelegentlich passieren, dass Kunden oder Postzusteller nicht sofort wissen, wo sich die auf einem Grundstück die Räume befinden. Für solche Fälle empfiehlt es sich, den Hinweis anzugeben „Hinterhaus“, „Rechts“ oder „gehört zur XY-Straße“. Außerdem ist es stets sinnvoll, auf einem Schild auch die Telefonnummer des Unternehmens anzugeben, verbindet sich damit doch häufig die Möglichkeit, dass Passanten im Vorübergehen die entsprechende Telefonnummer notieren, um später Kontakt aufzunehmen. Es empfiehlt die sich, die Firmenschilder nicht mit Informationen zu überfrachten, aber dennoch die wichtigen Informationen zu nennen. Wie immer im Leben kommt es auf die richtige Balance an. Vor allem aber ist es die Gestaltung der Bürobeschriftung, mit deren Hilfe jedes Unternehmen ohne größeren Aufwand für sich werben kann. Anders gestaltet sich die Beschriftung von Briefkastenanlagen. Auch für diese gilt, dass sie absolute Priorität hat, ist sie doch ausschlaggebend dafür, dass Postzusteller oder andere Kunden ihre Post schnell und korrekt zustellen können. Allerdings ist es auf den Briefkästen ausreichend, den Namen des Unternehmens oder der Praxis bzw. Kanzlei mitzuteilen. Dies kann eventuelle noch mit dem Hinweis, ob Werbung erwünscht ist oder nicht, ergänzt werden. |